Domänenamt Polommen
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Domänenamt Polommen
- 1745: Das Domänenamt Polommen wurde 1745 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk Polommen. [1] [2]
- Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725
verliehen wurde. Da das Domämenamt Polommen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt
Oletzko zugeschlagen. [3] - Das Domänenamt Polommen bestand aus einem Vorwerk und 46 Dörfern wie folgt: [2]:
- Alt Krzywen , Duneyken, Friedrichsheide, Gorlen, Gorlowken, Griesen, Groß Orzechowen, Grünheide, Kaltcken, Klein Krzywen, Liszken, Ollschewen, Orlowen, Panistruga, Plowtzen, Salleschen, Sawadden, Sczeczinowen, Wessolowen, Wronken
- 1809: Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von
Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.