Stipulatio

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio

Amtssprache

  1. Stipulatio (lat.), Stipulando
  2. sic stipulatum ag manus (lat.)
  3. desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
  4. qui mandatarii stipulando angelobt
1.Bedeutung
18. Jahrhundert:Formel = verlesen, überprüft, bekäftigt
2.Bedeutung
Formel = so vorgelesen, überprüft, bekäftigt zu Händen (...)[1]
3.Bedeutung
Formel = wie vorbeschrieben verlesen, überprüft, bekäftigt
4.Bedeutung
Formel = dem Eigenbehörigen (Mandant) vorgelesen, überprüft, bekräftigt und beeidet
historische Bedeutung
bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage (punctatim vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.

Beispiel

  • Haus Ostendorf: 1747(...)ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
    • an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).

Fußnoten

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 41