Verbott

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Verbott

Amtssprache

  • Verbott, Verbottung
Bedeutung

= Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. [1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 25