Mobilien und moventien

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  • mobilien und moventien


Bedeutung
  • Mobilien = Fahrhabe, Sachen, Güter, bewegliches Gut (einschließlich des Viehs und der reifen Feldfrüchte) zur Liegenschaft gehörig, fahrendes Gut, Hausrat, Hausgerät, Möbel
  • Mobilien und Moventien = Vieh und Fahrnis, lebender und toter Hauszubehör [1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Lagerbuch II S.16