Stadtvogt
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Amtssprache
- Bedeutung
- Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vetreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
- 17. Jahrhundert
- Stadtvogt, Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer Stadt, mit Verwaltungsaufgaben
Beispiel
- Haltern, 24. Martii 1650: In nahmen dern fürstlich Münsterischen Herrn Deputirten begert der Vogt zu Coeßfelt Henrich Berningh gegen morgen eine Portion Fische.[1]
Benutzte Literatur
- ↑ Schierle-Protokoll) (Stadtarchiv Haltern, P 295)