Amtsblatt G 1829 No.17 Verord.86
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- 20.4.1829, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1829, No.86,
- Der Wohnort des Oberförsters der vereinigten Oberförstereien Rothebude und Borken betreffend
- Dem Oberförster Schulz, als Administrator der vereinigten Oberförstereien Rothebude und Borken, ist das Oberförster-Dienst-Etablissement in Borken
zum Wohnort angewiesen worden, welches hiermit bekannt gemacht wird. [1]