Amtsblatt G 1829 No.17 Verord.86

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  • 20.4.1829, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1829, No.86,
Der Wohnort der vereinigten Oberförstereien Rothebude und Borken betreffend
Im Laufe des Jahres 1827 sind in Folge von Separationen, Auseindersetzung der Gutsherrschaften mit den bäuerlichen Einsaßen
und Akquisitionen von Forstländereien folgende Etablissements mit unserer Genehmigung gebildet:
14. Das adel. Vorwerk Luisenhof bei dem adel. Gute Julienfeld, Kirchspiels Trempen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1829, Nr.17, Verod.86, S.413 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums