Amtsblatt G 1829 No.17 Verord.86
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
- 20.4.1829, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1829, No.86,
- Der Wohnort der vereinigten Oberförstereien Rothebude und Borken betreffend
- Im Laufe des Jahres 1827 sind in Folge von Separationen, Auseindersetzung der Gutsherrschaften mit den bäuerlichen Einsaßen
und Akquisitionen von Forstländereien folgende Etablissements mit unserer Genehmigung gebildet: - 14. Das adel. Vorwerk Luisenhof bei dem adel. Gute Julienfeld, Kirchspiels Trempen. [1]