Amtsblatt G 1841 No.49 Verord.347
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- 12.9.1841, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1841, No.49, Verordnung No.347
- Den Namen der Stadt Marggrabowa betr. A.d.J. 4383 Novbr.
- Es ist schon durch unser Amtsblatt-Publikandum vom 28sten Oktober 1932 zur Kenntniß derBehörden und des Publikums gebracht, daß der Kreistsadt des Oletzkoischen Kreises in dem Fundations-Privilegio d.d. Königsberg den 1sten Januar 1560 ausdrücklich der Name Marggrabowa beigelegt worden ist, und daß die Bezeichnung Oletzko nur auf mißbräuchliche Gewohnheit beruht. Da gleichwohl diese letzere Benennung selbst in öffentlichen Verhandlungen häufig vorkommt. und leicht zu nachteiligen Verwechselungen Veranlassung geben dürfte, so machen wir das Publikum wiederholentlich auf den richtigen Namen der Stadt aufmerksam und weisen die uns untergeordneten Behörden erneuert hiedurch an, sich allein des, der Stadt von dem Landesherren verliehenen, Namens Marggrabowa zu bedienen. Daß aber der Kreis den Namen Oletzkoer Kreis führt, ist gleichfalls in dem oben allegirten Amtsblatt-Publikando bereits ausgesprochen. [1]