Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/11
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vorhandene Rechnungen zu seinen lokalgeschichtlichen Arbeiten benutzen.[1] In Dausenau wurde 1820 eine series pastorum aus einem alten Kirchenbuch ausgezogen, das jetzt nicht mehr da ist.[2] In Neunkirchen sind die Verluste noch viel später entstanden.[3] Noch 1833 erwähnt die Chronik von Oberwallmenach verschiedene, inzwischen abhanden gekommene Kirchenbücher.[4] Für Rödelheim lässt sich noch im Jahre 1811 das Vorhandensein älterer als der jetzigen Register feststellen.[5] Das Kirchenbuch der reformierten Gemeinde in Usingen ist erst vor etwa 50 Jahren spurlos verschwunden.[6] Diese Tatsachen lassen die Forderung berechtigt erscheinen, die Kirchenbücher eines bestimmten Gebietes an einer Zentralstelle zu sammeln und ordnungsmässig aufzubewahren, zumal ja auch dadurch ihre wissenschaftliche Benutzung eigentlich erst ermöglicht wird.
Verluste andrer Art sind entstanden durch nachlässige Buchführung.[7] Mitunter beklagt sich ein gewissenhafter Nachfolger über die Säumigkeit des „Herrn Antecessor“. Im Taufbuch von Allendorf findet sich zum Jahre 1748 folgende Glosse: „In diesem Jahr 1748 ist alles fast unordentlich von meinem HE. Antecessore hohen Alters wegen in dieses Protokoll eingetragen worden, deswegen ich die wenigen Blätter, woselbst die Confusion gar zu gross, herausgerissen, und so viel erfahren können, anders eingeschrieben habe.“ Pfarrer Filgus in Niederlauken (seit 1714) macht eine ähnliche Bemerkung: „Dass mein Herr antecessor im Einschreiben nicht allein der getauften Kinder, sondern auch der Verehelichten und Gestorbenen, sowohl alter als junger Leute ein wenig fahrlässig gewesen, darum so habe diejenigen vor mir getauften Kindlein, soviel habe erfahren können, hierher gesetzt.“ Auch in Seelbach hatte noch 1819 Pfarrer Hümmerich Anlass, sich darüber zu beschweren, dass ihm sein Vorgänger viel Arbeit durch unvollständige Einträge in die Kirchenbücher hinterlassen habe. Das alte Kirchenbuch der reformierten Gemeinde in St. Goarshausen soll „ganz konfus und durcheinander“ gewesen sein, sodass Pfarrer Thorei ein neues Buch anlegte. Ein Pfarrer in Wehrheim erinnert seine Nachfolger an ihre Pflicht: „Weilen kein Kirchenbuch gefunden, als Bin genötigt worden, das Versäumbte zu ersetzen, desfalls dann dieses den Successoribus zur Treulichen continuation, wozu Amts- und pflichtswegen verbunden, rekommendiret wird.“
Eine sehr deutliche Sprache reden auch die zahlreichen, oft sehr beträchtlichen Lücken. In kleineren Gemeinden muss man, wenn die Einträge für ein oder mehrere Jahre fehlen, mit der Möglichkeit rechnen, dass keine Kasualien vorgekommen sind. Erstrecken sich die Lücken auf eine längere Zeitdauer, so kann der Grund nur in völliger Unterlassung der Buchführung gefunden werden, sei es, dass die Stelle während dieser Zeit nicht besetzt war, sei es, dass die Nachlässigkeit des Pfarrers die Schuld trägt. Wie bedeutend die Lücken oft sind, mag aus nachfolgender Zusammenstellung hervorgehen, in welcher Zeiträume von 10—15 Jahren noch nicht einmal berücksichtigt sind. Die Eintragungen