Domänenamt Danzkehmen
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- 1724: Das Domänenamt Göritten wurde 1724 gegründet und hatte seinen Sitz im Kirchdorf Göritten. [1]
- Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725
verliehen wurde. Da das Domämenamt Göritten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt
Stallupöhnen zugeschlagen. - Das Domänenamt Göritten bestand aus 3 Vorwerken und 26 Dörfern wie folgt: [2]:
- Absteinen, Budwetschen, Alexkehmen, Berninglanken, Budwetschen, Callweitschen, Dopöhnen, Dotzuhnen, Eidkuhnen, Vorwerk Göritten,
Amtsvorwerk Görittensche Schäferei, Jogeln, Kinderwetschen, Lengwehnen, Mattlaucken, Matzkutschen, Milluhnen, Norudzen, Pakallnischken,
Petrikatschen, Platen, Pötzlaucken, Romeicken, Rudszen, Schillenincken, Groß Szodehhnen, Klein Szodehhnen, Amtsvorwerk Groß Uszballen,
Klein Uszballen, Wannagupchen, Willioten
- Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von
Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.