Amtsblatt 1873 No.10 Verord.87

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  • 27.2.1873, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1873, No.10, Verordnung No.87
Die von den Herren Bischöfen von Ermland und Culm in Bezug auf die Grenzen ihrerer Diözesen getroffenen Vereinbarung betreffend.
Um die Seelsorge bei den im vormaligen Bisthum Pomesanien, welches späterhin mit dem Bisthum Culm vereinigt worden ist, an der Grenze des Bisthums
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1873,No.10,Verordnung Nr.87,S.51 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums