Amtsblatt 1873 No.10 Verord.87
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
- 27.2.1873, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1873, No.10, Verordnung No.87
- Die von den Herren Bischöfen von Ermland und Culm in Bezug auf die Grenzen ihrerer Diözesen getroffenen Vereinbarung betreffend.
- Um die Seelsorge bei den im vormaligen Bisthum Pomesanien, welches späterhin mit dem Bisthum Culm vereinigt worden ist, an der Grenze des Bisthums
- Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]