Groß Rauschken
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- Landgemeinde im Amt Klein Rauschken im ehemaligen Kreis Ortelsburg in Ostpreußen. Durch die Landgemeindeordnung vom 01. März 1927 wurde Groß Rauschken mit Klein Rauschken, Hanau und Tannenhof zu einer Landgemeinde zusammengefasst. Seit 1945 gehört der Ort zu Polen und heißt Rusek Wielki.
- Weitere Informationen findet man unter Rauschken (Kreis Ortelsburg).
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
- 14.12.1860, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1860, No.50, Verordnung No.329
- Einpfarrungs-Dekret für mehrere Ortschaften zur katholischen Pfarre zu Groß Purden betreffend.
- In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des § 293. Thl. II Tit. 11 des Allg. L.-R., wonach einzelne Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
- noch vom Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche ihrer Religionsparthei wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der
betheiligten Interessenten, die katholischen Bewohner folgender Ortschaften:- 1. Gay, 2. Gilgenau, 3. Gonschorrowen, 4. Krziwonoggen, 5. Kuckuckswalde, 6. Lehlesken, 7. Michelsdorf 8. Milucken, 9. Stadt Passenheim, 10. Groß Rauschken,
11. Klein Rauschken, 12. Saborrowen, 13. Scheufelsdorf, 14. Scheufelsmühle, 15. Schützendorf, sämmtlich im Kreise Ortelsburg,
- 1. Gay, 2. Gilgenau, 3. Gonschorrowen, 4. Krziwonoggen, 5. Kuckuckswalde, 6. Lehlesken, 7. Michelsdorf 8. Milucken, 9. Stadt Passenheim, 10. Groß Rauschken,
- zur benachbarten katholischen Pfarre zu Groß Purden, Kreies Allenstein, hiermit als Gäste eingepfarrt und hierüber nachstehende Bestimmungen getroffen:
- 1. Der katholische Pfarrer zu Groß Purden ......
- Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
- von 1860 bis 1868 Groß Purden (Kirchspiel St. Michael) im Kreis Allenstein,
- ab 1868: Herz-Jesu-Kirche, Passenheim (Kath. Kirchspiel).
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>RAUKENKO03JQ</gov>
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1860,No.52,Verordnung Nr.329,S.328 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums