Groß Rauschken

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Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Evangelische Kirchen

Katholische Kirchen

  • 14.12.1860, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1860, No.50, Verordnung No.329
Einpfarrungs-Dekret für mehrere Ortschaften zur katholischen Pfarre zu Groß Purden betreffend.
In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des § 293. Thl. II Tit. 11 des Allg. L.-R., wonach einzelne Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
noch vom Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche ihrer Religionsparthei wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der
betheiligten Interessenten, die katholischen Bewohner folgender Ortschaften:
1. Gay, 2. Gilgenau, 3. Gonschorrowen, 4. Krziwonoggen, 5. Kuckuckswalde, 6. Lehlesken, 7. Michelsdorf 8. Milucken, 9. Stadt Passenheim, 10. Groß Rauschken,
11. Klein Rauschken, 12. Saborrowen, 13. Scheufelsdorf, 14. Scheufelsmühle, 15. Schützendorf, sämmtlich im Kreise Ortelsburg,
zur benachbarten katholischen Pfarre zu Groß Purden, Kreies Allenstein, hiermit als Gäste eingepfarrt und hierüber nachstehende Bestimmungen getroffen:
1. Der katholische Pfarrer zu Groß Purden ......
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>RAUKENKO03JQ</gov>

  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1860,No.52,Verordnung Nr.329,S.328 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums