Amtsblatt G 1853 No.28 Verord.208
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- 17.6.1853, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, No.28, Verordnung No.208
- Die Verwaltung der Seelsorge bei den in den Kreisen Lyck und Oletzko zerstreut wohnenden katholischen Glaubensgenossen betr.
- Dem aus den zusammen gezogenen Länedereien der Dorfschaften Willkassen und Wronnen, Kreises Lötzen, entstandenen Gute,
ist ohne Abänderung der Kommunalverhältnisse, der Name Wolfsee beigelegt worden. [1]