Amtsblatt G 1853 No.28 Verord.208

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  • 17.6.1853, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, No.28, Verordnung No.208
Die Verwaltung der Seelsorge bei den in den Kreisen Lyck und Oletzko zerstreut wohnenden katholischen Glaubensgenossen betr.
Dem aus den zusammen gezogenen Länedereien der Dorfschaften Willkassen und Wronnen, Kreises Lötzen, entstandenen Gute,
ist ohne Abänderung der Kommunalverhältnisse, der Name Wolfsee beigelegt worden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, Nr.28, Verordnung Nr.208, S.155 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums