Amtsblatt G 1863 No.47 Verord.415

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  • 14.11.1863, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, No.47, Verordnung No.415
Erichtung einer Telegraphen-Station
1) des Partikulier Heinrici zu Lötzen von 311 Morgen 166 Ruthen,
2) des Mälzenbräuers Lambrücker ebendaselbst 53 Morgen 84 Ruthen enthaltend und
3) des Kaufmann Stobbe ebendaselbst 48 Morgen 40 Ruthen groß,
von dem Verbande der ehemaligen Domaine Althof-Lötzen abgetrennt und mit dem Stadtbezirk von Lötzen werden,
die Feste Boyen nebst Rafalken dagegegen in ihrem Umfange zu einem selbstständigen Gutsbezirke erhoben werde. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, Nr.47, Verordnung Nr.415, S.237 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums