Amtsblatt G 1863 No.47 Verord.415
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- 14.11.1863, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, No.47, Verordnung No.415
- Erichtung einer Telegraphen-Station
- 1) des Partikulier Heinrici zu Lötzen von 311 Morgen 166 Ruthen,
- 2) des Mälzenbräuers Lambrücker ebendaselbst 53 Morgen 84 Ruthen enthaltend und
- 3) des Kaufmann Stobbe ebendaselbst 48 Morgen 40 Ruthen groß,
- von dem Verbande der ehemaligen Domaine Althof-Lötzen abgetrennt und mit dem Stadtbezirk von Lötzen werden,
die Feste Boyen nebst Rafalken dagegegen in ihrem Umfange zu einem selbstständigen Gutsbezirke erhoben werde. [1]