Amtsblatt G 1859 No.49 Verord.346

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  • 19.11.1859, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.49, Verordnung No.346
Anderweite Benennung eines Etablissements
Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 1sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus der im Kreise Sensburg belegenen Ortschaft Lindendorf, unter Abtrennung derselben von der fiskalischen Nikolaiker Forst, ein besonderer Gemeindebezirk gebildet wird, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.49, Verordnung Nr.346, S.264 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums