Amtsblatt G 1862 No.38 Verord.344

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  • 23.8.1862, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.38, Verordnung No.333
Einrichtungs-Urkunde des evangelischlichen Kirchspiels Orlowen, Kreises Lötzen
Unter Publikation der nachstehenden Einrichtungs-Urkunde wird hiedurch die evanglische Parochie Orlowen, Kreies Lötzen,
als definitiv konstituiert erklärt.
Urkunde
betreffend die Einrichtung des evangelischen Kirchspiels Orlowen,Kreies Lötzen.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten und des evangelischen Oberkirchenraths wird in Orlowen, Kreises Lötzen,
ein neues evangelischesKirchen- und Pfarrer-System nunmehr definitiv unter vollständiger Abzweigung der dazu geschlagenen Ortschaften von ihrem bisherigen Kirchen-Verbande eingerichtet und darüber die nachstehende Urkunde ausgefertigt.
§1. Das evangelische Kirchspiel Orlowen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
A. 1. Orlowen, 2. Grondzken, 3. Sozyballen, 4. Groß Kowalewsken, 5. Lenkuk, 6. Rhog, 7. Klein Kowalesken, 8. Lipowen, 9. Jorkowen, 10. Steinbach, 11. Wallisko, 12. Haaßnen
I. Des Regierungsbezirk Königsberg
a) Aus der Gemeinde Beslack: 1. Spieglawken, 2. Widrinnen, 3. Gesausches Waldhaus;
b) Aus der Gemeinde Rössel: 4. Durwangen incl. Vorwerk, 5. Lußainen;
c) Aus der Gemeinde Bischofsburg: 6. Groß Ottern, 7. Klein Ottern;
II. Des Regierungsbezirk Gumbinnen
a) Aus der Gemeinde Sorquitten: 8. Warpuhnen, 9. Sonntag, 10. Gut Bothau, 11. Vorwerk Samkowen, 12. Gräflich Schellangowken;
b) Aus der Gemeinde Sensburg: 13. Gonswen, 14. Klein Stamm;
c) Aus der Gemeinde Seehesten: 15. Burschewen, 16. Gisewen 17. Surmowen und 18. Siemanowen;
Alle diese Ortschaften werden zur evangelischen Parochie Warpuhnen eingepfarrt.
Zu derselben gehören ferner:
B. Alle evangelischen Einwohner von einzelnen Ansiedlungen und Abbauten, welche sich innerhalb des .....
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, Nr.38, Verordnung Nr.344, S.206 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums