Amtsblatt G 1862 No.38 Verord.344
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- 23.8.1862, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.38, Verordnung No.333
- Einrichtungs-Urkunde des evangelischlichen Kirchspiels Orlowen, Kreies Lötzen
- Unter Publikation der nachstehenden Einrichtungs-Urkunde wird hiedurch die evanglische Parochie Orlowen, Kreies Lötzen, als definitiv konstituiert erklärt.
- Urkunde
- betreffend die Einrichtung des evangelischen Kirchspiels Orlowen,Kreies Lötzen.
- §1. Das evangelische Kirchspiel Warpuhnen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
- A..
- I. Des Regierungsbezirk Königsberg
- a) Aus der Gemeinde Beslack: 1. Spieglawken, 2. Widrinnen, 3. Gesausches Waldhaus;
- b) Aus der Gemeinde Rössel: 4. Durwangen incl. Vorwerk, 5. Lußainen;
- c) Aus der Gemeinde Bischofsburg: 6. Groß Ottern, 7. Klein Ottern;
- II. Des Regierungsbezirk Gumbinnen
- a) Aus der Gemeinde Sorquitten: 8. Warpuhnen, 9. Sonntag, 10. Gut Bothau, 11. Vorwerk Samkowen, 12. Gräflich Schellangowken;
- b) Aus der Gemeinde Sensburg: 13. Gonswen, 14. Klein Stamm;
- c) Aus der Gemeinde Seehesten: 15. Burschewen, 16. Gisewen 17. Surmowen und 18. Siemanowen;
- Alle diese Ortschaften werden zur evangelischen Parochie Warpuhnen eingepfarrt.
- A..
- Zu derselben gehören ferner:
- B. Alle evangelischen Einwohner von einzelnen Ansiedlungen und Abbauten, welche sich innerhalb des .....
- §1. Das evangelische Kirchspiel Warpuhnen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
- Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]