Computergenealogie/2004/12

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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Hier kommt noch ein Editorial hin …

Internet

Blick über den Zaun

Die Schweiz

Wolf Seelentag (St. Gallen) betreut seit 1997 mit seinen Mitarbeitern die regionalen Seiten für die Familienforschung in der Schweiz: http://swiss.genealogy.net mit den Spiegel-Seiten http://www.swissgenealogie.ch und http://www.eye.ch/swissgen.

Die Website bietet auch ausgezeichnete Informationen über die Kantone und Orte in vier Sprachen. Wer in französischsprachigen Teilen der Schweiz sucht, ist auch gut bedient bei http://www.unige.ch/biblio/ses/jla/gen/suisse-f.html.

Die Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung (SGFF) ist die überregionale Dachgesellschaft. Sie betreibt eine Auskunftsstelle und eine Schriftenverkaufsstelle. Die Fachbibliothek ist Teil der Schweizerischen Landesbibliothek http://www.snl.admin.ch. Fünfzehn weitere regionale oder spezialisierte genealogische Organisationen bieten ebenfalls ihre Hilfe an. Nicht alle haben eigene Websites. Adressen und Informationen über die oft grenzüberschreitenden Arbeitsgebiete werden aber genannt.

Die Landesbibliothek führt auch einen schweizerischen Gesamtkatalog für Monographien und Zeitschriften. Eine Übersicht über Bibliotheken in der Schweiz gibt es auch bei http://www.switch.ch/libraries. Alle schweizerischen und liechtensteinischen Archive nennt http://www.staluzern.ch/vsa/archive/archive.html. Wappen schweizerischer Orte, Kantone oder Distrikte bietet die Web-site http://www.atlasgeo.ch/communes/index-d.htm.

Familien und ihre Herkunft

Wer in der Schweiz forscht, muss sich mit den Besonderheiten des Schweizer Bürgerrechts, insbesondere mit dem Begriff des "Bürgerorts" vertraut machen. Das Familiennamenbuch der Schweiz (siehe Literaturhinweis 1 am Ende des Artikels) enthält die Namen aller Familien, die 1962 in der Schweiz das Bürgerrecht hatten (ohne Einzelpersonen). Nach dem Familiennamen folgen innerhalb der alphabetisch geordneten Kantone die Namen der Heimatgemeinden (Bürgergemeinden, s. u.) in der amtlichen Schreibweise, das Jahr der Verleihung des Bürgerrechtes. Ist dieses unbekannt, so ist der Zeitabschnitt vermerkt, in dem das Bürgerrecht erworben wurde. Dabei bedeutet "a", dass es sich um ein altes Geschlecht handelt (Bürgerrecht schon vor 1800 bestehend), "b" heißt, dass das Bürgerrecht zwischen 1801 und 1900 und "c", dass es zwischen 1901 und 1962 erworben wurde. Im letzten Fall wird auch die Herkunft der Familie genannt.

Das Historisch-Biographische Lexikon der Schweiz (siehe Literaturhinweis 2 am Ende des Artikels) enthält biographische und genealogische Angaben zu großen Familien bzw. Familien mit berühmten Namensträgern (einschließlich ausgestorbener Geschlechter, die nicht mehr im Familiennamenbuch aufgeführt sind). Auf der Website http://www.dhs.ch kann man Kurzinformationen über diese Namen suchen.

Bürgerort und Heimatschein

Jeder Schweizer ist dreifach erfasst: Er besitzt das Schweizer Bürgerrecht, das Bürgerrecht eines Kantons und das Bürgerrecht einer Gemeinde. Diese "Heimatgemeinde", der "Bürgerort" oder "Heimatort", ist in vielen Fällen nicht die Gemeinde, in der man geboren ist oder in der man wohnt, sondern der "Ort der Väter". Deswegen lassen sich viele Familiennamen eindeutig einer bestimmten Gegend zuordnen. Viele Schweizer haben ihre Heimatgemeinde ihr Leben lang nicht gesehen. Geburt, Hochzeit, Tod werden am Wohnort, aber auch gleichzeitig in der Heimatgemeinde registriert. Die Heimatgemeinde führt die Familienregister. In der Wohngemeinde hinterlegt man für die Dauer seines Aufenthaltes seinen "Heimatschein".

Das Bürgerrecht einer Gemeinde wird durch Geburt, Heirat oder durch "Einbürgerung" erworben. Bei der Einbürgerung eines Neuzuzüglers müssen in der Regel die übrigen Bürger zustimmen und der Neubürger muss meist einen ansehnlichen Betrag bezahlen, um hier heimatberechtigt zu werden. Für die Armenfürsorge war früher die Heimatgemeinde zuständig. In den Jahrhunderten der Auswanderung aus der Schweiz haben viele Gemeinden sich ihrer Armen entledigt, indem sie ihnen die Schiffspassage nach Übersee bezahlten.

Neben den "normalen" Gemeinden mit ihren "Heimatberechtigten" gibt es auch noch so genannte "Bürgergemeinden", "Ortsgemeinden" oder "Ortsbürger". Dies sind Körperschaften von Stadtbürgern und Dorfgenossen aus früheren Zeiten. (gj)

Literatur:
1. Familiennamenbuch der Schweiz, Polygraphischer Verlag, Zürich 1989.
2. Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz (7 Bände und Supplement), Neuenburg 1921-1934.


Zusammenarbeit

Grüße aus den USA

Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel kommen mit Riesenschritten und das ist dann ganz besonders die Zeit, in der man an die Heimat denkt, egal wie lange man schon im Ausland lebt.

Im fast vergangenen Jahr hat sich viel ereignet und einige werden mich bereits von den verschiedenen Mailinglisten her kennen. Seit fast 50 Jahren lebe ich jetzt schon im Ausland und werde immer wieder von den "Amis" bedraengt, Kontakte mit der Heimat ihrer Vorfahren herzustellen oder auch bloß Übersetzungshilfe zu leisten.

Deshalb hatte ich auch vor etwa einem Jahr die Mailingliste Saxonyroots gegründet, wenn auch der Name etwas irreführend ist, denn wir versuchen ALLEN "nicht Deutsch sprechenden" Ahnenforschern zu helfen. Unsere Homepage http://www.saxonyroots.com ist auch auf dem CompGen-Server und wird wahrscheinlich im Laufe der Zeit, sobald mehr englische Artikel vorhanden sind, vollkommen bei CompGen integriert werden.

Leider ist die Sprache-Barriere im Moment unser grösstes Problem. Ich muss andererseits immer wieder feststellen, dass viele Deutsche erstklassige Kenntnisse der englischen Sprache besitzen. Leider ist das hier (umgekehrt) nicht der Fall. In den 30iger und 40iger hatten die Eltern in den USA einfach Angst, ihre Muttersprache an ihre Kinder weiterzugeben. Und das ist jetzt die Generation, mit welcher wir zu tun haben.

Deshalb ein "Hilferuf" nach Deutschland! Wir brauchen dringend Helfer, welche beide Sprachen einigermaßen beherrschen. Es wäre sehr schoen, wenn wir auch noch ein paar deutsch sprechende Mitglieder in unseren Listen hätten, um bei den täglichen kleinen Problemen zu helfen.

Außerdem wäre es gut, wenn wir noch ein paar Übersetzer finden könnten, welche Wiki-Seiten ins Englische übersetzen könnten. Wiki-Kenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich, denn die Arbeit im Wiki leicht zu erlernen, sobald man die erste Scheu überwunden hat.

Wir - und ich schließe dabei ALLE unsere Listenmitglieder mit ein – wünschen Euch allen eine recht schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest. Und auch einen guten Rutsch ins Neue Jahr und eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Viele Grüße aus Goodwater, Alabama
Wolf (Zscheile)


Viersen online

Findbücher jetzt im Internet

Das Kreisarchiv Viersen mit Sitz in Kempen macht jetzt Findbücher von Gemeindearchiven und privaten Nachlässen online zugänglich (Niederrheinische Blätter 4/2004). Die Website des Archivs ist über http://www.kreis-viersen.de zu erreichen. Die Archivalien selbst sind – bis auf 2047 Plakate – nicht online, es gibt auch keine Pläne für ein „virtuelles Archiv“, erklärt Archivleiter Gerhard Rehm, doch man sei stolz darauf, als erstes Archiv .

11.086 Aktentitel verzeichnen die Online-Findbücher des Kreisarchivs; sie stammen aus den Gemeinden Amern, Bracht, Breyell, Brüggen, Elmpt, Niederkrüchten und Waldniel; weitere sollen folgen. Nach eigener Aussage ist das Kreisarchiv Viersen das erste, das seine Findbücher komplett ins Internet stellt. (re)