Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/041

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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—41—

1594 werden im Lagerbuch unterschieden 1) die zum Schloß ge- zogenen zinsbaren Lehen aus früheren Inhaber Handen und 2) des Schlosses eigene Güter. Auf des Schlosses eigenen Gütern wurde damals ein Leibgeding festgesetzt· Der Junker von Rüppurr, zurzeit Inhaber des halben Teiles von Schloß und Dorf Rüppurr, vermacht seinem lang gewesenen alten Diener Christoph Dissinger samt dessen Hausfrau, Magdalena Kies von Sultzbach, nachbeschriebene Güter, ihm, dem Christoph, zu Gunst und Vergeltung seiner getreuen Dienste und zu sonderer Freundschaft, ihnen beiden Lebenslang, ohne einige Verzinsung, einzuhaben, zu nutzen und zu nießen. Wann sie beide mit Tod abgegangen, sollen alsdann die Güter wieder zum Eigentum des Herren des Schlosses und des Dorfes Rüppurr fallen und gehören. Es sind 4 Morgen 3 Viertel 4 Ruten und 3 Morgen 4 Viertel und 4 Morgen 4 Ruten Acker und 2 Morgen 4 Viertel und 1j2 Morgen Wiesen.

Aus demselben Jahr wird berichtet, der große See, 96 Morgen, ist jetzt zu einer Wiese gemacht und der Wolfsee, 61Morgen, ist jetzt ein Acker.

1604 bekam ein Fuhrknecht auf dem Hofgut dahier an Lohn bei Barzahlung 20 fl, bei Herbstzahlung 37 fl — die Verzugszinsen waren sehr hoch — und für Wein 8- fl; ein Junge 16 fl oder bei Herbstzahlung 29 fl und für Wein 6 fl. Auf jeden Knecht rechnete man 4 Malter Korn im Jahr und 3 Malter Gerste und auf jede Magd 272 Malter von beiden Früchten; laut Rechnung·

1613 antwortet auf eine Anfrage der Herrschaft an die Städte, wie mehr gespart werden könnte, unter anderem Rastatt: »Roggen und Gerste diene den Vornehmen, Gerste und Haber den Armeren zu Brot; Rüben und Kraut seien ihre Küchenspeisenz der Vornehmste esse jährlich höchstens 15 Pfund Fleisch und verkaufe sein Schwein, aber an der Kirchweih rüste sich Hoch und Nieder, da müsse gemetzelt sein und wenn einer ein Schwein, Schaf oder Kalb habe, müsse es in 2——3 Tagen verzehrt sein.

Auf die Anfrage, ob in der Kleidung nicht gespart werden könne, antwortet dieselbe Stadt: diese sei so gering, daß der Bürger- meister gemeiniglich »als sein schönst Kleid ein weiß wullen par Hossen hat, oder so er’s vermag, von gesprengtem (buntem) Tuch Hoßen und ein barchent Wamms.« ,,Ebenmäs3ig auch das Weibs- volk ist in der Kleidung so schlecht, daß hierin nichts vorzunehmen nöthig is .« (Gerade wie jetzt!) (F. 676)

1614 wurde von den Landständen der oberen und unteren Markgrafschaft, unter denen von Rüppurr Stefan Fink war, wie auch schon 1605, zur Beförderung der Schuldentilgung beschlossen: