Amtsblatt G 1873 No.5 Verord.52

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 16. November 2014, 17:47 Uhr von Geraldraq (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
  • 22.1.1873, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1873, No.5, Verordnung No.52
Durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28sten Dezember v.J. ist genehmigt worden, daß die im Kreise Sensburg belegenen beiden
Ortschaften Alt- und Neu Ukta von dem Gutsbezirke der fiskalischen Cruttinner Forst abgetrennt und, mit einander vereinigt , zu einem
selbständigen Gemeindebezirke erklärt werden, was wir hiermit bekannt machen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1873, Nr.5, Verordnung Nr.52, S.28 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums