Amt Belzig Rabenstein
Allgemeine Information
Das sächsische Amt Belzig Rabenstein wurde 1815 auf dem Wiener Kongress Preußen zugeordnet.
Grenzen des Amtes
Im Westen und Norden der magdeburgisch - preußische Kreis Ziesar, der bis 1772 an dem sich anschließenden Kreis Zauche gehörte. Im Süden die sächsische Ämter Wittenberg, Jüterbog mit Enklave Boßdorf, zu der Arone und die Wüstung Schorpsdorf und das Fürstentum Anhalt - Zerbst. Busendorf, Klaistow und Kanin- ohne den Kaniner Krug der brandenburgisch war, sächsische Halbenklave im brandenburgischen Kreis Zauche (nach sächsischer Auffassung standen die 3 Dörfer durch einen geschlossenen Streifen von Brück bis etwa 10 Km südlich Ferch am Schwielowsee in Verbindung). Diese Enklaven muss schon sehr alt gewesen sin, wohl schon askanisch. Markgrafenheide war immer strittig. Auch Petzow am Schwielowsee erscheint nach Fidicini im Vistitationsprotokoll 1540 als sächsisch.
Geschichte
Amtsbereich
Der engere Amtsbereich bestand aus 42 unmittelbaren Amtsdörfern.
Amt Belzig
- Baitz
- Bergholz
- Borne
- Buchholz
- Dahnsdorf
- Dippmannsdorf
- Gömnick
- Grabow
- Grubo
- Jeserig
- Kranepuhl
- Kuhlowitz
- Linthe
- Locktow
- Lühnsdorf
- Lüsse
- Lütte
- Mörz
- Neschholz
- Nieder - Werbig
- Preußnitz
- Ragösen
- Rottstock
- Sandberg
- Schwanebeck
- Trebitz
- Ziezow
Amt Rabenstein
- Garrey
- Gr. Marzehns
- Haseloff
- Hohenwerbig
- Kl. Marzehns
- Klepzig
- Lobbese
- Lotschke
- Mützdorf
- Neuendorf
- Pflügkuff
- Raben
- Rädigke
- Zeuden
- Zixdorf
Amtspersonal
Der Amtmann Ursprünglich der Vogt, im Laufe des 15. / 16. Jahrhundert: Amtshauptmann, beide entsprechen sich, geändert, nur die Bezeichnung.
Amtshauptleute meist Adlige, vor allem politische und militärische Aufgaben.
Schosser oder Schreiber Wirtschaftsverwaltung der Ämter, vor allem finanzieller Teil, Vorwerksverwaltung, Gefälle, Rechnungswesen.
Verschmelzung der Befugnisse Schösser - Amtshauptleute beginnt Ende des 16. Jahrhunderts 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts: Verschwinden der letzten Adligen in der Führung der Amtsgeschäfte, dann nur bürgerliche Amtsleute. 1589 sind die Kompetenzen noch nicht klar abgegrenzt, Streitigkeiten wegen Bauten auf dem Schloß. Um 1590 Issac ( von ) Kracht bereits Amtshauptmann der Ämter Wittenberg, Belzig - Rabenstein, Gommern und Elbenau. 1592 Schösser Hildebrandt in Belzig ohne Mitwirkung des Amtshauptmann ordnet die Anlegung eines Teiches an. Schösser und Amtmann bezeichnen Träger derselben Verwaltungsfunktion. Bis Ende 17. Jahrhundert im allgemeinen Amtsschösser gebräuchlich, dann Titulatur Amtmann, der gelegentlich schon vor Ende des 17. Jahrhundert. 1669 Johann Friedrich Fugmann zum Amtmann ernannt, gleichzeitig soll er „ das Schösseramt " verwalten.Im Laufe des 17. Jahrhundert zweimal der Titel Amtsverweser 1655 - 1660 Daniel Kirchner und 1682, 1683 Johann Christoph Becker. Im Laufe des 18. Jahrhunderts häufiger.
Wesentliche Unterschiede zwischen Amtsverweser - Amtleute - Schösser kaum bestanden. Christoph Gotthelf Junghanß 1743 - November 1749 Amtsverweser, Juni 1746 Kommissionsrat und Amtsrat genannt. Merkwürdig jedoch, daß neben Amtmann Abraham Gotthold Junghanß 1756 - 1766 neben ihn noch Amtsverweser erscheinen : 1756/ 57 Johann Ludwig Francke wird 6. Oktober 1757 in einen Rescript der Landesregierung mit der Anschrift angeredet: Unsern Amtmann, Amtsverweser und Amtsschreiber zu Belzig, auch lieben getreuen Abraham Gotthold Junghanß, Johann Ludwig Francke und Johann Friedrich Lüdecke. 1764, 1766 unter Junghanß Amtsverweser. Eine Identifizierung der Amtsverweser mit etwa dem Domänenpächter ist ausgeschlossen. Ab 1769 auch Johann Sigismund Glas ( Clas ) Amtmann und Amtsverweser. Johann Gottlob Eberhardt löst 1769 Johann Sigismund Clas als Amtmann ab. 1778 Übergang des Amtes vom Amtsverweser Eberhardt auf den Amtmann Flachs.
Amtsverweser nicht = Justitiar, den sich der Amtmann hielt, wenn er nicht selbst Jurist war (Amtaktuarii 1743)nicht = Domänenpächter, ein solcher läßt sich in Belzig nicht nachweisen, aber 2 Amtleute waren Generalpächter der Domäne : Amtleute 1767 - 1772 Johannes Sigismund Glas, der 1767 Amtmann war und Amtmann Flachs während seiner ganzen Amtszeit. Diese Kopplung scheint im 18. Jahrhundert in Sachsen nicht selten zu sein. Die adligen Amtshauptleute werden vom Ende des 16. Jahrhunderts von Schöppen und Amtleuten in Ehrenstellungen verdrängt, ihre Ämter sind mehr Aufsichtsfunktion. 1764 übernahmen sie wieder Verwaltungsfunktionen. In Belzig aber lag das Verwaltungsschwergewicht auch noch 1764 immer bei den Amtleuten.
Justizamtmann 21. März 1784 bzw. 9. Januar 1793 Beseitigung der Justizpacht begonnen bzw. abgeschlossen.Die bürgerlichen Amtleute werden zu Justizbeamten, die Domänenpächter verlieren die Gerichtssparte. 1784 hört die Domänenpachtung auf, die Nachfolger der Generalpächter, die Rentbeamten, verlieren die Justiz. In Justizangelegenheiten ist der Justizamtmann alleine zuständig. Der Amtmann vertritt den Landesherren in allen Landeshoheitsangelegenheiten.
- Lehnssachen
- Bäuerlicher Besitz von häuslichen Lehns - oder Allodialgütern dürfen nach Befehl
23. April 1625 und 30. November 1683 ohne vorheriges ausdrückliches Anfragen und Genehmigen nur einem Bauern veräußert werden.
- Wahrnehmung sämtlicher landesherrlicher Gerechtsame, Justiz, Polizei, Militärsachen, die letzten beiden seit ca. 1769 Zusammen mit den Rentbeamten, Zoll und Geleit, Forst- und Jagdordnung, Brandsicherung und - schaden, Polizeiaufsicht über die Städte und Rittergüter.
Mitglieder der Straßenbaukommission, Steuerangelegenheiten.
- mit Superintendenten Kirchen- und Schulinspektion und Hospital Heilige Geist,
Dorfpfarrer verliehen, Schulstellen zu besetzen u.s.w. Kirchenrechnungen abnehmen und justifizieren.
Forst- Jagd mit Oberforst- und Wildmeister, der seine Sitz in Gommern hatte. Seit 1784 Forstamt aus Oberforst- und Wildmeister sowie Rentbeamten. Plane und Grabenräumung beaufsichtigen mit dem Landschaftsschreiber. In den Städte Brück ( I. Nr. 40 Bl. 12 ff....96 ff. ) und Niemegk ( Die Instruktion „ wie sich der Rath zu Niemegk, hinführo sowohl insgemein, als auch insbesonderheit in Polizey- und Rathaussachen verhalten soll." Vom 21. September 1724, I. Nr. 40 Bl. 19 - 24, 116 ff., 130 ff. , noch am 25. Juni 1777 rescribierte die Dresdner Regierung, daß „ die Ober- und Erbgerichte " über die Stadt Niemegk unterm Amt Belzig .... verbleiben sollen I. Nr. 40 Bl. 130 b.), deren Magistrate nur die Polizei und die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausüben durften, alle streitigen Obergerichtsbarkeitsachen zum Amt geben. Die einzelnen Mitglieder beider Magistrate waren für ihre Personen ebenfalls der Gerichtsbarkeit des Amtes unterworfen. In Belzig, wo der Magistrat die Erbgerichtsbarkeit erworben hatte, ist der Amtmann nur die Obergerichtsbarkeit über die Stadt und die einzelnen Magistratsmitglieder verblieben. In einem Bericht des Amtes an die „ Kammer " vom 28. November 1737 wird seitens des Amtes betont darauf hingewiesen daß sich der Rat der Stadt Belzig in einem Prozeß die Obergerichte angemaßt habe. ) Besonderen Wert auf gute finanzielle Wendigkeit, auf positive Bilanz. 1609 Befehl an einen der Amtleute, da noch hin und wieder allerhand bisher unbekannte Nutzungen zu finden wären, darüber nachzudenken „ wie Unsre Einkommen in gute Beßerung " zu bringen seien. Es wird eine genaue Buchführung und Rechnungsführung des Amtmänner verlangt, Erhaltung der Arbeitskräfte der Amtsuntertanen.
Vergütung der Amtleute
Sold und Dienstaufwandsentschädigung in Geld, Naturalentschädigung und Schreibgebühren z.B. 1558, Zugänge an Schreibgeldern der Schösser und seiner Diener
1552 bekam der Schösser Wolf Gock
60 Gulden an Geld
4 Gulden und 14 Groschen für den Hufbeschlag
5 Gulden und 15 Groschen für seinen Schreiber
10 Gulden Kostgeld
14 Scheffel Korn
67 Scheffel Hafer
62 Scheffel Hafer für die Försterei ( Forstverwaltung )
3 Stein Unschlitt
1 Fuder Kohlen und außerdem noch Holz und Rauchfutter
1561 / 62: andere Sätze des gleichen Schösser
30 Gulden Sold
2 Gulden und 3 Groschen für Hufbeschlag
7 Gulden und 18 Groschen für den Schreiber
72 ½ Scheffel Hafer
1 ½ Stein Unschlitt
4 Fuder Heu
ferner vom Forstamt 130 Scheffel Hafer
4 Fuder Heu
8 Schock Stroh
150 Fuder Holz
Auszug des Einkommens der Ämter 1561, 1562.
1669 Johann Friedrich Fugmann bekam jährlich zu seiner Unterhaltung 100 Gulden vor alles, darüber hinaus für Amtsgeschäfte außerhalb seines Amtsbezirkes für sich und sein Pferd täglich ½ Gulden, für Reisen wegen Amtsgelder 16 Groschen 6 Pfennige zur Zehrung und für das Pferdegespann 4 ½ oder 4 Groschen, ferner standen ihn die herkömmlichen Schreibgebühren zu.
Loc. 33345 vgl. Aktenanhang Neufeldt Seite 130: Bestallung für Johann Friedrich Fugmann zum Amtmann zu Belzig. Dresden 1669 November 1.
Rentbeamte
Erscheinen erst am Ende des 18. Jahrhunderts
1797 Juni 28. Bestallungsurkunde für Magnus Friedrich Lichtwer zum Rentbeamten und Amtsinspektor wird sein Vorgänger der Hauptmann Albrecht von Stangen erwähnt, der im Februar 1787 als Rentbeamter erscheint.
Vorher sind Rentbeamte nicht nachweisbar. Es dürfte deshalb wahrscheinlich sein, daß nach dem Aufhören der Domänenverpachtung 1784 zunächst der Amtsschreiber, dann seit Anfang des Jahres 1787 die Rentbeamten mit erweiterten Befugnissen die Nachfolge der alten Pächter wurden.
Den Rentbeamten wurde ganz allgemein die Administration sämtlicher Instanzen des Amtes übertragen, er hatte sein Amt mit dem Justizbeamten zu verwalten.
Kaution von 3000 Talern gegen 3 0/0 Verzinsung beim Amtsantritt, Haftung für Erhaltung der Amtsgerechtsame und Nutzungen.
Listen der Amtsgefälle termingerecht einbringen und sorgsame Führung und Ablieferung der richtigen Extrakten auf gewöhnlichen Rentzetteln an die Rentkammer
Laßgüter oder andere widerrufliche Amtsgefälle nur auf höhere Anordnung nicht vererben, nach Vorschrift der Generalia vom 13. Juli 1682 und 18. Januar 1783 ändern und „ wo möglich in etwas erhöhen."
Bei Festsetzung neuer Nutzung im Amt „ist solcher mit dem Justizbeamten wohl zu erwägen.", „sodann unverzüglich an unser Finanzkollegium zu berichten."
Die Amtsgefälle von den im Domänenamt gelegenen Erbbesitzungen oder von den nicht mit Ritterdiensten verdienten Gütern die Steuer, Landführen, Jagddienste, Hufengelder u.a. Amtsgefälle wie von den anderen Amtsuntertanen geleistet wurden Unentgeltliche Quittungen für Leistungen auszustellen.
Nur mit landesherrlicher Erlaubnis Baukonzessionen erteilen, besprechen mit dem Justizbeamten.
Überprüfung mindestens einmal im Jahr der Domäneneigenen Besitzungen mit dem Justizbeamten, Oberforst- und Wildmeister, Förster und angrenzenden Nachbarn, Ergebnisse ins Amtsbuch. Eintragung, Veränderung nach Dresden melden.
Verwaltung und Überprüfung der Amtsforsten, durchaus keine Einnahmen erstatten bei Holzverkäufen. Rechnungen und Jahresabrechnungen an „. Rechnungsexpedition des Geheimen Finanzkollegiums in Dresden einreichen.
Amts- und Straßenbau, Aufsicht über die beiden Weinberge
Wohnsitz Belzig, den er bei 50 Talern ohne zwingenden Grund nicht verlassen durfte, das Wohl der Untertanen sollte er nicht ganz unterlassen.
Exekutive Gewalt hatte er ohne den Justizbeamten nicht.
Übergabe der Domänenverwaltung durch eine Kommission ( Kreishauptmann des sächsischen Kurkreises und Belziger Justizbeamter )
Gehalt : jährlich 180 Taler
8 Taler für Schreibmaterial
37 Taler Hausmietel jährlich
6 Pfennig pro Scheffel des Amtsgetreides als Meßgeld
3 der erhobenen und berechneten Straßenbauäquivalentsgelder
Vergleichen wir die Rentbeamtenstellung mit der der Amtleute, so ist festzustellen, daß die Rentbeamten mit wesentlichen Teilen ihrer Funktionen im Domänenbereich seit 1784 an die Seite der Justizamtleute getreten sind.
Amtschreiber Der im 15. Jahrhundert erwähnte Schreiber in Belzig entspricht dem Schösser. Im 16. / 17. Jahrhundert erscheinen Amtsschreiber häufiger, sie hatten die Schreibarbeiten unter Leitung des Behördenchefs zu erledigen. Einmal wird ihre Teilnahme bei der Einnahme der Kurkühe erwähnt. Verzeichnis über das Einkommen und Ausgaben der Ämter 1570 A. Stölzel: "Die Entstehung der gelehrten Rechtsprechung" vermutet für 1619 - 1636 Amtsschreiber mit richterlichen Funktionen. Aber daraus ist nur ersichtlich, daß das Amt statt des ordentlichen Gerichtes kleinere Strafsachen im Vergleich und auch sonstige geringe Justizsachen allein erledigte, z.B. 13. März 1619 ein Streit gütlich beigelegt, es folgen Vergleiche streitender Parteien, keine Eintragung trägt eine Unterschrift. Aus diesen wenigen Anhaltspunkten eine „ rechtsprechende Persönlichkeit "des Schreibers zu folgern geht nicht an. Ende 17. / 18. Jahrhundert scheint einen die Belziger Schreiber in eine gehobene Stellung hinein gewachsen zu sein und besonders in der ersten Hälfte des 18. Jahrhundert eine wichtige Vertrauensstellung in der Amtsverwaltung zu haben.
Der Amtsschreiber Julius Adolph Seelhorst berichtet ohne Auftrag und sonstigen Vermerk mit eigener Unterschrift an die Landesregierung. Ähnliches bei seinen Vorgänger Peter Wuschovius und seinen Nachfolger Johann Friedrich Lüdecke (Die Verbindlichkeiten der Untertanen zur Verführung des Getreides bei den Ämtern 1786) Zwar nicht alle Amtsschreiber berichten nicht direkt, aber in der Anschrift oder Anrede wurden sie in der Regel neben dem Amtmann, wie im 16. Jahrhundert der Schörrer neben dem adligen Amtshauptmann, genannt. Man kann ihn vielleicht als die rechte Hand des Amtmanns bezeichnen. Ende des Jahres 1786 scheint sich diese Stellung wesentlich geändert zu haben: Im Bericht der Stadt Niemegk vom 24. September 1786 wird ein Amtschreiber - hier Johann Friedrich Lüdecke - zum letzten Mal erwähnt. Lüdecke hatte übrigens in seinem Sohn Johann Gottfried seit 1779 einen Amtsschreiber adjunktiert. Auffällig ist, daß mit dem Verschwinden des Amtsschreibers 4 Monate später der 1. Rentbeamte auftaucht, der bezeichnenderweise von nun an auch stets statt des Amtsschreibers in den Anschriften in der Anrede von Schreiben an das Amt neben den Justizamtmann auftaucht. Vermutlich ist 1786 / 87 der gehobene Teil der Funktion des Amtsschreibers auf den Rentbeamten übergegangen und der subalterne Teil vielleicht auf den immer schon vorhandenen Registrator übertragen.