Genealogie
Der Begriff entstammt der altgriechischen Sprache. Er setzt sich zusammen aus zwei Einzelbegriffen. geneá => 1. Geburt , Abstammung, Herkunft; 2. Geschlecht a) Familie, Stamm, Volk b) Nachkommenschaft, Nachkomme c) Geburtsort, Heimat, Vaterland; 3. Menschenalter, Generation; Zeit. logein => sprechen, als genealogeo somit => die Abstammung angeben, einen Stammbaum aufstellen. seine Abkunft herleiten. bzw. genealogìa => Aufstellung eines Stammbaumes oder der Stammbaum.
Unter Genealogie wurde, quasi umgangssprachlich, verstanden Ahnenforschung, erweitert auch Familiengeschichtsforschung, bezogen auf die Generationsabfolgen des homo sapiens.
Neuzeitlicher wird verstanden, über das bloße Auffinden genealogischer Basisdaten (Geburt/Taufe, Heirat, Tod) hinauszugehen. Es wird gewünscht zu klären sowohl persönliche biographische Ereignisse als auch das allgemeine soziale Umfeld mit zu erfassen. umgangssprachlich wird formuliert, das sogenannte «Fleisch an das Skelett» der blanken Datensammlungen zu bringen. Man möchte möglichst viel über die Lebensumstände und die Lebensweise des erforschten Personenkreises erfahren.
Im erweiterten Sinn wird unter Genealogie verstanden die Ableitung eines Dinges von seinem Ursprungt, so daß von einer Genealogie der Wörter, Sprachen, Systeme, Begriffe, Pflanzen, Tiere etc. die Rede sein kann.
Im engern Sinn wird verstanden, die Kenntnis des Ursprungs, der Fortpflanzung und Verbreitung der Geschlechter (genera) des homo sapiens sowohl in ihrer unmittelbaren Aufeinanderfolge, als auch in ihrem verwandtschaftlichen Zusammenhang. Die Genealogie muß als unentbehrliche Hilfswissenschaft angesehen werden und dementsprechend ist ein theoretischer Aspekt und ein praktischer zu betrachten. Der erstere behandelt die Grundsätze, nach welchen bei der Auseinandersetzung der verwandtschaftlichen Verhältnisse zu verfahren ist. Der zweite zeigt die Anwendung und weist die besondern Verhältnisse und die darauf beruhenden Gerechtsame nach.
So haben beispielsweise genealogische Kenntnisse für den Rechtsgelehrten höchst notwendige Bedeutung, da sie bei Erbschaftsstreitigkeiten etc. entscheidend sein können. Eine weitere wesentliche praktische Anwendung war über mehrere Jahrhunderte die politisch Anwendung der Behandlung von humanen Geschlechtern, bedeutungsvollen Familien, nämlich auf solche, welche außer den engern persönlichen Verhältnissen eine allgemeinere Wichtigkeit entweder für ganze Staaten oder für Teile derselben erlangt haben.
Um verwandtschaftliche Verhältnisse übersehen zu können, wurden und werden genealogische Tafeln (Graphiken) (Stammtafeln, Geschlechtstafeln) aufgestellt, in welchen die Generationsabfolgen dargestellt werden, ggbf. getrennt nach weiter differenzierten Verhältnissen, in der Genealogie des homo sapiens z.B. männlichen und weiblichen Geschlechts. Um den Überblick zu wahren werden in solchen Tafeln jedoch nur Namen und wenige Grundangabe, Geburts-, Vermählungs- und Sterbetage benannt. Seltener mit zusätzlichen Notizen, welche das einzelne Individuum kenntlich macht und es im wesentlichen von den übrigen Stammgenossen unterscheidet.
Es wird unterschieden in Successionstafeln, in denen die zur Succession berechtigten, in den historischen Stammtafeln nur die besonders merkwürdigen Personen, aufgeführt werden. Inzwischen sind diese Tafeln gewöhnlich so eingerichtet, daß der Stammvater oben steht und durch Verbindungslinien die Verhältnisse der Abstammung und Verwandtschaft angedeutet werden. Daneben gibt es Graphiken, die in Gestalt eines Baums eingrichtet sind, daher der Name Stammbaum (arbor consanguinitatis). Vater und Mutter stehen an der Wurzel; die Nachkommen verbreiten sich in die Zweige, doch so, daß jede Linie einen Zweig bildet. Man unterschied sodann die einzelnen Linien durch die Farbe. Angeheiratete Personen wurden angehängt. Daneben gab und gibt es die Ahnnenlisten, da graphische Darstellungen ab einer höheren Generationenzahl einen flächenmäßigen Umfang annehmen, der nicht mehr vervielfältigt werden kann.
Danneben gibt es Darstellungsformen, die den umgekehrten Weg aufzeigen, also von ener Person oder einer definierten Generation zurück in die Vergangenheit. Hier liegen spätestens ab der 10. Generationen Datenmengen vor, die graphisch nicht mehr darstellbar sind. Es werden somit Darstellungen in Listenformen und oder Bezifferungssystemen gewählt. Die bekannteste solcher Darstellungen wurde von Stephan Karl Kekule von Stradonitz entwickelt.
Standardwerke
- Eduard Heydenreich: Handbuch der praktischen Genealogie, I. Band, Leipzig (H. A. Ludwig Degener) 1913.
siehe dazu auch: http://archiv.twoday.net/stories/3362628/ - Wolfgang Ribbe, Eckart Henning: Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung, 13. überarbeitete Auflage, Rothenburg ob der Tauber 2006, ISBN 3-7686-1065-9.
- In Bezug auf die altgriechische Begriffsklärung lt. Schreiben vom 10.07.2013, Johann Ritzer an Krafft-Aretin Eggert
Genealogen
→ Kategorie: Genealoge
Siehe auch
→ Kategorie: Literatur zur Genealogie
Weblink
- Artikel Genealogie. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.