Rentmeister

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bedeutung

  • vor 1802: Rentmeister, vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung, besonders im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich. Werden auch erwähnt bei der Verwaltung von Armenstiftungen (Armenvermögen). [1]

Amtsrentmeister

Fußnoten

  1. Quelle: Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Das Deutsche Wörterbuch