Rentmeister

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 6. November 2014, 09:34 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge) (Neu)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bedeutung

  • vor 1802: Rentmeister, vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung, besonders im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich. Werden auch erwähnt bei der Verwaltung von Armenstiftungen (Armenvermögen). [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Das Deutsche Wörterbuch