Vetter
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- ursprüngliche Bedeutung
- Vatersbruder (Onkel)
- später
- Söhne das Vaterbruders
- jeglicher männlicher Verwandter (gleicher, älterer und auch jüngerer Generationen)
- dann im Sinne des männlichen Elterngeschwisterkindes durch Cousin verdrängt
- später Vetter in der Bedeutung Cousin wiederaufgelebt
- im älteren niederdeutsch auch für weibliche Verwandte: Vaterschwester oder Brudertochter
- als ehrende oder vertrauliche Anrede (siehe z. B. auch Gevatter) - als wäre man verwandt
- Pate, dort auch Pfetter
- im Elsaß: Fürsprecher
Quelle:
- Artikel VETTER. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960. -- Quellenverzeichnis 1971, Band 26, Spalten 26 bis 33. (19.08.2014)