Amtsblatt 1866 No.50 Verord.628

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  • 22.10.1866, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1866, No.50, Verordnung No.628
Die Erhebung der bisherigen katholischen Seelsorge-Station zu Mühlhausen zu einer Pfarre betr.
Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Pr. Holland, welcher das hohe Königl. Ministerium der der geistl. Angelegenheiten unter
dem 13ten Mai 1861 die staatliche Anerkennung mit der Wirkung ertheilt hat, daß der betreffende Geistliche bezüglich der katholischen Einwohner seines Seel-
sorgsbezirks die Parochial-Handlungen mit civilrechtlicher Kraft vornehmen könne, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit auch eine Kirche und
eine geistliche Wohnung daselbst aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof errichtet worden ist, wird diese Seelsorgs-Station nunmehr zu einer Pfarre
mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Pr. Holland erhoben, und darüber folgende Errichtungs- und Circumseriptions-Urkunde ausgefertigt, die demnächst Sr. Majestät
dem Könige mit der ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet werden soll, diesem Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.
§1. Den Bezirk der kathol. Pfarre in Pr. Holland werden die kathol. Einwohner in den nachbenannten Ortschaften und ihren Abbauten bilden, welche bisher schon zu
bestandenen Seelsorgs-Station laut der mit der König. Regierung zu Königsberg getroffenen Vereinbarung gehörten, nämlich:
1. Althoff,
B. Im Kreise Mohrungen:
Dies ist nur ein Ausschnitt aus der Verordnung, die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1866, Nr.50, Verordnung Nr.628,S.441 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums