Amtsblatt 1823 No.24 Verord.135

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  • 18.3.1823, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, No.15, Verordnung No.90
Das Land- und Stadtgericht zu Pr. Holland betreffend
In Gemäßheit der Verfügung des Königl. Justizministerii vom 10ten Februar d.J. wird vom 1sten April dieses Jahres ab,
das Justizamt Preuß. Holland mit dem dasigen Stadtgericht zu einem Könglichen Land- und Stadtgerichte zu Preuß. Holland vereinigt,
dessen Gerichtsbezirk
die Stadt Preuß. Holland, das dazugehörige Erbpachts Warnikam, die Kämmereidörfer Neuendorf und Bürgerhöfen, das Etablissement Fischerbuden,
die Wohnung des Wiesenwächters bei Weeskenhof,
die in den Kirchspielen Pr. Holland, Hirschfeld, Marienfelde, Mühlhausen, Hermsdorf, Schmauch, Schönberg, Rogehnen und Grünhagen belegenen Ortschaften
des Amtes Preuß. Holland,
sowie die im Kirchspiel Blumenau belegenen Ortschaften des Amtes Preuß.Marck
und das das ehemalige Patrimonialgericht zu Spittels, dessen Besitzer die Gerichtsbarkeit dem Staate abgetreten hat,
in sich begreifen wird.
Bei demselben sind angestellt:
als Land- und Stadtrichter, der bisherige Justizamtmann Gregorovius;
als Land- und Stadtgerichts-Assessor, der Oberlandsgerichts-Referendarius Freiwald;
als Deposital- Salarien-Kassen-Rendant und Ingrossator, der bisherige Registrator Hoppe zu Saalau;
als Gerichtsbote, der Sergeant Johann Wenzell.
Die Stellen des Registrators, Kalkulators und Protokollführers, des Kanzlisten, des Landreiters und des Gefangenwärters sind noch nicht definitiv besetzt. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1823,No.15,Verordnung Nr.90,S.117,118 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums