Amtsblatt 1849 No.17 Verrord.69

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  • 15.4.1849, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1849, No.17, Verordnung No.69
Die anderweite Justiz-Organisation vom 1sten Mai 1849 ab betreffend
Außerordentliche Beilage No.2 zu Nro. 17 des Amtsblatt der Königl. Ostpreuß. Regierung
In Ausführung der Verordnung über die Aufhebung der Privat-Gerichtsbarkeit und des erimierten Gerichtsstandes, sowie über die Organisation der Gerichte d.d. 2ten Janaur c.,
wird hierdurch Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
  1. Das hiesige Tribunal ist aufgehoben; an die Stelle des bisherigen Oberlandes-Gerichts tritt vom 1sten Mai c. ab das Appellations-Gericht für den Königsberger Regierungs-Bezirk,
    mit der im §. 25.No.1 bis 6. der allegirten Verordnung erwähnten Kompetenz.
  2. An der Stelle der bisherigen Stadtgerichte, Landgerichte, Land- und Stadtgerichte, Patrimonalgerichte ec. werden vom 1sten Mai c. ab,
    im Bezirke des Appellationsgerichts folgende Gerichte die Civil- und Kriminal-Gerichtsbarkeit in 1ster Instanz ausüben:
a.) das Kreisgericht zu Allenstein .....
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1849,No.17,Verordnung Nr.69, S.9 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums