Einpfarrung PRH/Wusen 1865
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- 16.12.1864: Die Einpfarrung der Katholiken aus mehreren Orten des Kreises Preußisch Holland an die katholische Pfarrkirche Wusen Kreises Braunsberg, betr.
- In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des Allg. L.R. Th. II Tit. 11 § 293, wonach einzelene Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
- noch von dem Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der Interessenten
- die katholischen Bewohner folgender Ortschaften im Kreise Preußisch Holland: [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.4,1865, Verordung Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums