Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/180

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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Klökinck zu Dreyen hatt sich mit seinem Bruder Peter, wegen seines Brautschatzes, verglichet, und ist Peters Hausfrouw, Ilsche Potthoffes dem Hause Mullenburge eigenbehörich

Anno p 1617 den 25 Novembris, hatt Klökinck zu Dreyen, fur Johansen Hauß dem Jungern, an statt seines Vatters, des Vogtes zu Enger, daselbst zu Engern bekennet, das ehr seinem Bruder Peter Klökinge, an versprochenem Brautschatze 60 Reichsthaler und an verdientem Loine, und eingelehentem Gelde 10 Reichsthaler weniger 1 Ort schuldich sei, und hatt sich Klökinck in Beiwesende, Heinrichen Heermans und Johan Brekenkampes, und anderer gueter Leute mehr, verpflichtet, das ehr à dato dieses innerhalb 8 Tagen, seinem Bruder Peter 20 Reichsthaler erleggen, und folgens die negstfolgenden Jhare, jedeßmall uff Oistern, 10 Thaler biß zum letzten Heller, bezalen will. Item das Stuck Landes, so Peter Klökinck bißhero von Klökings Erbe undergehapt, soll ihme, biß der letzte Pfenning bezalt, gelassen, und kunfftige Mayzeit, von Klökinge zur Garsten gedunget, und verarbeidet werden, hernacher aber, soll es Peter selbst verpflegen und bearbeiden, und wan das letzte Gelt erlecht, soll das Stuck Landes, hinwieder bei Klökings Erbe gefallen sein. Und weile des Meyers zu Dreyen naturlicher Sohne Johan, mit Ludeken beim Hagens Dochter Anneken, in Klökinges Kotten zu wohnen ziehen, und daruff innerhalb 8 Tagen 30 Thaler thuen werden, darab soll Peter Klökinck die 20 Thaler alßpalt empfangen, worfur itzgedachter Johan Meyer gelobet.