Doctor utriusque juris
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Die Rechtswissenschaft wurde in weltliches und kirchliches (kanonisches) Recht getrennt, aber beides gemeinsam gelehrt. Daraus leitete sich der Zusatz utriusque juris ( beiderlei Rechts, aus dem Lateinischen: uterque : beiderseits, ius : das Recht). Der Zusatz steht entweder beim Doktortitel oder dem einfachen Examenstitel ( candidatus utriusque juris)