Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/124

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
Version vom 10. April 2014, 19:44 Uhr von Kriete (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
<<<Vorherige Seite
[123]
Nächste Seite>>>
[125]
Datei:Protokollbuch-Muehlenburg.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



NB

Es ist auch heut den 4 February anno p 1613 bei vöriger Handlung, der Vertrag welcher zwischen Weilandt Henrichen Ledeburn zur Mullenburg, und dem seligen Ripen, der Höltzunge halber und sunsten, uffgerichtet, zenonirt, und das es der Junckher Wilhelm Ledebur zur Mullenburg damit auch also gehalten haben will, Johan Ripen und seiner Mutter furgehalten, welches ihnen auch lieb gewesen, das es dabei verpleiben soll, fur vörgemelte Puncta, haben Otto Oldemeyer zu Hucker, und Johan Meyer zu Dreyen bei Handtastunge angelobet, und das es auch allerseitz uffrichtich gehalten werden soll, Burgen geworden, geschehen wie vorgemelt.