Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/112
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und 6 Thaler Zinß erstreckt, und von seligen Albert Klökinck herrurent, gehöret alles nach dem Hauß Mullenburg, ist auch dahin einzufurdern, furbehalten.
Eß ist auch seligen Michelß Wittibe, im Beiwesende der underhendelers Leute, uffs fleissigste ermahnet, das sie nichts verschwiegen, sondern alles offenbahren soll, da aber sulches über Zuversicht geschehen wurde, hatt sich der Junckher das verschwiegene, so viell dessen erfharen kan, gentzlich praeferuirt und furbehalten.
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Catharinen Schlickmans Freyheit belangt
Anno 1612 den 4 Septembris, ist durch fleissige Underhandlunge des Mortkötters, und Schlickmans, seligen Henrichen Schlickmans Dochter Catharina, im Kirspell Gueterßloe, welche in anno 1606 den 29 July, von der Wittiben Wikeschen hieher gewechselt, fur 8 Reichsthaler und der Frouwen 1 Thaler freygelassen, diß Gelt soll erstkunfftigen Michaelis, kegen Abholunge des Freybrieffs betzalt werden.
Diß obgemelte Gelt ist richtich betzalt.