Akte
Der Begriff der Akten, hervorgegangen aus dem Wort acta des neuzeitlichen Behördenlateins, bezeichnet die Gesamtheit des in einer Sache Verhandelten. In der frühen Neuzeit findet man auch den Ausdruck Handlungen, der im Begriff handlingar in den skandinavischen Ländern auch heute noch existiert. Akten als die Gesamtheit der Schriftstücke, die durch ein bestimmtes Amtsgeschäft entstanden sind, können entweder in einem Aktenheft (Faszikel), einem Aktenbund (Volumen) oder einem Aktenpaket (Konvolut) zusammengefaßt sein.
Mit der Zunnahme der Regierungsführung und der Verwaltungstätigkeit entwickelten sich schrittweise aus den Kanzleien des Mittelalters die Behörden der Neuzeit mit festen Arbeitsgebieten, festen Arbeitszeiten und fester Gliederung in ihren Kompetenzen und ihrer Stellung zum Souverän. Als Ergebnis ihrer laufenden schriftlichen Geschäftsführung entstanden Akten. Die Behördengeschichte ist untrennbar mit der Aktenkunde verbunden, beide zusammen ergeben ein unerläßliches Instrumentarium zur Erforschung der neueren und neuesten Geschichte.
Ein Schriftstück, das eine solche neuzeitliche Behörde erreichte, wurde vom entsprechenden Leiter geöffnet (Eingang) und mit dem Eingangsvermerk versehen. Wie wichtig dieser Vorgang war, zeigt die Verfügung Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg (1640-1688) in seinem "Politischen Testament", daß seine Nachfolger alle eingehende Post selber öffnen sollten. Nach dem Vermerk praesentatum wurde das Schriftstück an die zuständige Behörde weitergeleitet, meist mit einer entsprechenden Notiz, bei wichtigen Stücken mit einer Aktenverfügung versehen. Die einzelnen Stufen der Bearbeitung werden aus den Paraphen, den abgekürzten Namenszeichen der Bearbeiter ersichtlich, zumeist verbunden mit Randbemerkungen (die Marginalien des Freiherrn vom Stein nahmen den Umfang eines Konzepts an). Beim Sachbearbeiter entstand daraus ein Antwortkonzept, das nach einer etwaigen Revision mundiert, d.h. in einer Reinschrift verfaßt wurde. Auch beim Abfassen der Reinschrift waren wieder mehrere Bearbeiter beteiligt, die ihre Paraphen an den Rand setzten. Die Reinschrift wurde unterschrieben, also vollzogen. Diese vollzogene Reinschrift heißt Ausfertigung. Das Konzept und der Eingang wurde mit dem Vermerk z.d.A. (zu den Akten) versehen und der Registratur übergeben. Dort erhielt es eine Signatur, das sogenannte Aktenzeichen, wurde in ein chronologisch geführtes Buch eingetragen und konnte je nach Bedarf wieder abgerufen werden. In der Registratur können Akten nach dem Prinzip der Serie (chronologische Reihung) oder dem der Sachakte (sachliche Gliederung Dossier) geordnet sein
zitiert aus:
"Die Geschichtlichen Hilfswissenschaften stellen sich vor", Zweite, veränderte Auflage 1987; Redaktion und Layout: Wolfgang Bildt, Rita Haub; Ludwig-Maximilian-Universität, München
siehe auch: Aktenkunde