Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/102

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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Henrich furm Kistker, hatt die furm Kistker belegene Lenderei vier jharlanck beweinkeuffet

Anno 1611 den 4 Septembris hatt Henrich furm Kistker, mit dem Wolledlen und Ernvesten Wilhelm Ledeburn Erbgesessen zur Mullenburge gehandelt, das seine Edl. ihme die furm Kistker belegene und zum Haus Mullenburg gehörige sädige Lenderei, von bevorstehenden Michaelis 1611 anzurechnen, wiederumb die negstfolgenden vier Jhar verpachtet und in Gewin gedain, dieser Gestalt, das ehr alle Jhar biß itzgemelte vier Jhar verflossen, zwischen Michaelis und Martini drei Molt unstraffbahres reines Habern, Hervorder Maß, und in der Meyzeit jharlichs zweihundert Krebse sonderlich im vollen Monat zu 2 drein oder mehr mahlen an das Haus Mullenburge verrichten und betzahlen soll und will.

Inmassen ehr alsbalt die Lenderei mit drein Reichsthalern beweinkeufft. Item ehr soll auch, behueff ankomender frembder Leute, uff Erfurderent 20, 30 oder mehr Krebse zustellen verpflichtet sein, welche gleichwoll, an den 200 Krebsen nit gekurtzet werden sollen, und des Junckhern Beche und grosse Siek gentzlich bei Verlust der Lenderei, vermeiden, auch guete Uffsicht thuen, das andrer darin nit fischen oder krebsen mugen, was ehr auch jerlichs an Spreuen ermechtigt werden kan, soll ehr nach der Mullenburge prengen, und den Schlachboem oben dem Felde am Kistker zuschliessen, das niemant über das Felt fharen könne, sulches hatt Henrichen furm Kistker laut der Winzetteln beliebet, und alles guetwillich angenohmen. Nach Verlauff aber, der vier Jhar, soll die Lenderei puri an das Haus Mullenburge gefallen sein.