Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/056

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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Zeune wiederumb außsetzen und uffs Neuwe etwas zunehmen würden, das sie dan von dem Junckhern sollen niedergehouwen, und gepueren der massen, in die Wroge |: unserm g. F. und Herrn dafür abzutragen :| gebracht werden.

1. Demnach sint obgemelte Dienern, neben Johan Keyser und Herman Gyselman, an Berendts fürm Stukenholtze Haus gekomen, und daselbst befunden, das ehr unuwlicher Tage, einen Ort vom Stukenholtze abgenohmen, und in seinen Gharden gezeunet, dadurch fast dem Brünger zu Eikem, sein Wech, nach dessen Wisch besperret, so balt aber, obgeruerter Berent fürm Stukenholtze vernohmen, das der Zaun, von den Dienern soll niedergehouwen werden, hatt ehr gepetten, ihme eine geringe Frist zu günnen, ehr wolle ihnen fur ihren Augen, uffgraben, und an vorigen Ort setzen, welches alsbalt in Jegenwerdicheit der Dienere, geschehen. Dabei ist ihme angemeldet, des Zuschlahens sich nun hie füro zuenthalten, und seinen selbst Schaden zumeiden. Dieweile auch daselbst, kegen dem Hause uff der Junckhern Grundt, ein Eppelboem gestanden, worüber der Brünger |: sietemahl ihme die Zweigen des Boemes, im Außfhürunge seines Houwes aus der Wisch schetlich :| geclagt, hatt vorgedachter Berendt Stukenholtz angelobt, das ehr den Eppelboem, so weit ehr dem Brünger schetlich, zum ersten Wahle, will abstüben, das darüber dem Junckhern keine mehr Clage vorkommen sollen.

2. Darnach haben vorgeruerte Dienern, nedden an des Keysers Wisch, dar hiebevor der Teich gewesen, befunden, das der Keyser einen kleinen Ort unerlaubt eingezeunet, welches ihme auch soll niedergerissen sein worden,