Visitation

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Visitation

Visitation (lat. visitare „besuchen“) heißt in vielen Gerichts-, Kirchen- und Ordensverfassungen der Besuch eines Oberen mit Aufsichtsbefugnis zum Zweck der Bestandsaufnahme und Normenkontrolle.
siehe: Artikel Visitation. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.