Über den Verwandtschaftsgrad (Rösch)

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Über den Verwandtschaftsgrad

von Siegfried Rösch, Wetzlar

Zugleich als wohlverdienter Nachruf für den kürzlich verstorbenen großen Genealogen Wilhelm Karl Prinzen von Isenburg

Begriff und Definition des Verwandtschaftsgrades werden besser nicht aus dem BGB entnommen, sondern aus den biologischen Regeln, die bei der Bildung eines neuen Individuums aus den Keimzellen zweigeschlechtlicher Lebewesen abgeleitet werden können. Da hierbei in ganz klarer Weise der Zufall waltet, können quantitative Aussagen nur mit statistischen Methoden gewonnen werden. Wir wollen definieren:

Der mittlere biologische Verwandtschaftsanteil b ("Blutzahl") zwischen zwei Personen gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass ein bestimmtes Gen, damit also eine bestimmte Eigenschaftsanlage, der einen Person auch bei der anderen auftritt. Zwischen Vater und Sohn ist b = 0.5, da der Sohn die eine Hälfte vom Vater, die andere Hälfte von der Mutter hat. Und wir sind uns bewusst, dass im Einzelfall be = 1 oder be = 0 ist, und dass es dabei Zwischenwerte nicht gibt (was H. von Schelling sehr schön als "Alles-oder-Nichts-Gesetz" bezeichnet). Entsprechend gilt zwischen einem Probanden und seinem Urenkel b = 0.125 (und zwar wechselseitig), da bei dreimaligem Zeugungsvorgang sein Blut drei Mal "auf die Hälfte verdünnt" worden ist: 0.5, 0.25, 0.125. Auch hier sind nur statistische Mittelwerte gemeint, die wahren Werte sind wieder jeweils be = 1 oder be = 0. Es ist daher sinnvoll, auch über sehr ferne Verwandtschaften quantitative Angaben zu machen, denn der Zufall kann auch dabei Serien von be = 1 bescheren.