Totenscheine auswärts Verstorbener
Totenscheine und Sterbeurkunden auswärts verstorbener
Düsseldorfer Amtsblatt 1849
Nr. 452. Von dem Ministerium der auswärtigen Angelegenehiten ist mir die Urkunde über das zu Oran in Afrika erfolgte Ableben des Füseliers Christian Georg Backhaus mitgetheilt worden. Es ist deren Eintragung in die laufenden Civilstands-Register von Düsseldorf verfügt. Düsseldorf den 2. April 1849
Düsseldorfer Amtsblatt 1847
Durch das Königliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin sind mir von folgenden Personen die Todes-Urkunden zugegangen: 5) von Heinrich Bardenheuer, geboren am 28. Juni 1817 zu Düsseldorf, gestorben als Füsilier des 1. Regiments der Fremden-Legion, am 31. Mai 1844, im Miliair-Hospital zu Oran;
Düsseldorfer Amtsblatt 1849
Nr. 1074. Von dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin, ist mir die Urkunde über den am 9. April a. c. zu Antwerpen erfolgten Tod der Sibilla Cohen Wittwe von Markus Meyer, früher hier wohnhaft, mitgetheilt und deren Eintragung in die laufenden Sterberegister der hiesigen Sammtgemeinde von mir veranlaßt worden. Düsseldorf den 16. Juli 1849
Düsseldorfer Amtsblatt 1849
Nr. 452. Von dem Ministerium der auswärtigen Angelegenehiten ist mir die Urkunde über das zu Nemour in Afrika erfolgte Ableben des Grenadiers Ludwig Contzen aus Düsseldorf mitgetheilt worden. Es ist deren Eintragung in die laufenden Civilstands-Register von Düsseldorf verfügt. Düsseldorf den 2. April 1849
Düsseldorfer Amtsblatt 1849
Nr. 452. Von dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mir die Urkunde über das zu Nemour in Afrika erfolgte Ableben des Grenadiers Johann Colnert mitgetheilt worden. Es ist deren Eintragung in das laufende Civilstands-Register in Düsseldorf verfügt. Düsseldorf den 2. April 1849
Düsseldorfer Amtsblatt 1849
Nr. 487. Von dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin ist die Urkunde über das zu Paris erfolgte Ableben des Karl Ferdinand Joseph Maria Frinken aus Düsseldorf mitgetheilt worden und ist die Eintragung in das laufende Sterberegister hierselbst verfügt. Düsseldorf den 2. April 1849
Düsseldorfer Amtsblatt 1847
Durch das Königliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin sind mir von folgenden Personen die Todes-Urkunden zugegangen: 8) von Ludwig Johann Fontaine, geboren zu Düsseldorf am 5. Juni 1810, gestorben am 14. August 1844 als Füsilier des 2. Regiments der Fremden-Legion, im Militair-Hospital zu Bone in Afrika.
Düsseldorfer Amtsblatt 1849
Nr. 452. Von dem Ministerium der auswärtigen Angelegenehiten ist mir die Urkunde über das zu Paris erfolgte Ableben des Musiklehrers Philipp Gattermann mitgetheilt worden. Es ist deren Eintragung in das laufende Civilstands-Register Düsseldorf verfügt. Düsseldorf den 2. April 1849
Düsseldorfer Amtsblatt 1847
Durch das Königliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin sind mir von folgenden Personen die Todes-Urkunden zugegangen: 6) von Joseph Gezeni, geboren zu Düsseldorf am 27. Februar 1818, gestorben am 22. August 1842, als Füsilier des 1. Infanterie-Regiments der Fremden-Legion, im Militair-Hospital zu Oran.
Düsseldorfer Amtsblatt 1847
Durch das Königliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin sind mir von folgenden Personen die Todes-Urkunden zugegangen: 4) von Carl August Goecke, geboren zu Düsseldorf am 11. Oktober 1795, gestorben am 7. November 1844 im Militair-Hospital zu Perpignan, als Chef des zu dem Linien-Infanterie-Regiment daselbst gehörigen Musikcorps.
Amtsblatt Düsseldorf 1845
Nr. 97. Die Todes-Urkunde des am 30. Mai 1842 zu Lüttich verstorbenen Rentners Carl Arnold Robert Horre, 27 Jahre alt, aus Düsseldorf, Sohn von Heinrich Carl Horre, und Maria Magdalena Henriette Lenz, ist von mir an den Civilstands-Beamten hiesiger Stadt zur Eintragung in das Sterberegister des laufenden Jahres abgegeben worden. Düsseldorf, den 30. Januar 1845
Düsseldorfer Amtsblatt 1837
Durch das Königl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist uns der Todtenschein des angeblich von hier gebürtigen Franz Hal zur Aushändigung an die Angehörigen desselben zugekommen. Da diese aber hierselbst nicht zu ermitteln sind, so werden die etwaigen Hinterbliebenen des Verstorbenen hirdurch aufgefordert, sich zur Empfangnahme des Todtenscheins durch ihre vorgesetzte landräthliche Behörde zu melden. Düsseldorf, den 18. Oktober 1837