Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/017

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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Michaelis 1608, ohne Zinse sollen betzalt werden. Darjegen obgemelte Gerdrudt, die vorigen vermeinten Fürderunge gentzlich fallen lassen, und vorgedachter Meyer und Ripe, zu Hücker, neben ihr, bei Handtastunge sülches ehrlich zuhalten mit angelobt. Eß seit aber gedachter Gerdruten, die zehen Thaler aus Geüsten, und nit auß Gerechticheit gewilligt, welches auch denen von der Ritterschaft in sülchem Fall, zu keinem Praiuditz geschehen sein soll. Underhendelers seit gewesen Herr Johan Laman Cappelahnis zu Spenge, und Henrich Trysebohm Schreiber zur Müllenb. Vorgmelte 10 Thaler sint anno 1609 den 5 February richtich betzalt. Besihe darüber nachfolgende, uff diese Zeit beschehene, richtige Verzeichnus.

33

Dem Windtmeyer wegen seiner Holtzunge bei Poen 5 Goldgulden Verbott geschehen

Anno 606 den 19 Juny, ist Gerken Windtmeyer, bei Poen fünff Goltflorin angezeigt, das ehr sich keines Holtzes zuhouwen, zuverkauffen oder zuvergeben, unterstehen soll, ohne Vorwissent seines Guethern, und dieweill dem Windtmeyer hiebevorn gleichergestalt bei Poen fünff Goldgulden die Holtzunge nit weiter zuverhouwen, verbotten, und ehr darjegen gehandelt, sint dieselben 5 Goltflorin heut dato von ihme gefurdert, das ehr dieselben stündtlich betzahlen soll, oder der Junckher Wilhelm Ledebaur wolte die Pfandunge daruff thuen lassen.

34

Den Windtmeyer wegen eines Bohms belangt, welchen Henrich Berchstede nach Enger gefuret, und ist wieder aus Enger, nach der Mülburch geholt worden

Anno 1606 den 20 Juny, demnach Henrich Borchstede oder Nyetidt zu Enger, hirbevorn von Gerken Windtmeyer einen Bohm gehandelt ohne Furwissen des Junckhern und Guethern Wilhelm Ledebaurs zur Müllenburch, und denselben neddersten Ende, gestern den 19 Juny in Enger fur sein Haus furen lassen.