Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B157

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 21.

Darmstadt, den 12. August 1885


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung aufopfernder Handlungen. - 3) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 4) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 5) Bekanntmachung, die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für die israelitische Religionsgemeinde Heusenstamm, im Kreise Offenbach, für 1885/86 betreffend. - 6) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alsfeld. - 7) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen in der Gemeinde Lorbach für 1885/86 betreffend. - 8) Uebersicht der für das Jahr 1885 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Mainz. - 9) Uebersicht der für das Jahr 1885 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Heppenheim. - 10) Nachtrags-Uebersicht der für das Jahr 1885 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Heppenheim. - 11) Ordensverleihungen. - 12) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 13) Namensveränderungen. - 14) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 15) Dienstnachrichten. - 16) Concurrenzeröffnungen. - 17) Berichtigung.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schutzmann Karl Zimmer und dem Colporteur Karl Theodor Hedwig zu Darmstadt in Anerkennung der von denselben am 3. April d. J. beim Brande im Hause Ludwigsstraße Nr. 8 daselbst mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung der 73jährigen Wittwe Karoline Baltz vom Tode des Erstickens eine Geldprämie zu bewilligen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 9. Juli 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
de Beauclair.