Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/153
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 29.
Darmstadt, den 22. October 1885
Bekanntmachung,
den zwischen Hessen und Preußen wegen Erbauung einer festen Brücke über den Main bei Offenbach abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend.
Vom 13. October 1885.
Aus Allerhöchstem Auftrage:
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
<<<Vorherige Seite [152] |
Nächste Seite>>> [154] |
Datei:Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
Nr. 29.
Darmstadt, den 22. October 1885
Inhalt: | Bekanntmachung, den zwischen Hessen und Preußen wegen Erbauung einer festen Brücke über den Main bei Offenbach abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend. |
den zwischen Hessen und Preußen wegen Erbauung einer festen Brücke über den Main bei Offenbach abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend.
Vom 13. October 1885.
Der nachstehende, zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen durch besonders dazu ernannte Bevollmächtigte am 2. Juli d. J. zu Berlin abgeschlossene Staatsvertrag wegen Erbauung einer festen Brücke über den Main bei Offenbach wird, nachdem der Austausch der Ratifikations-Urkunden am 14. v. Mts. zu Berlin bewirkt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 13. October 1885.
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
Breidert.