Concivium

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  • Concivium (lat.) = Genossenschaft
  • concivis (lat.) = Mitbürger, Siedlungsgenosse


Bedeutung im Mittelalter
  • Im Mittelalter besaß eine jede Genossenschaft (Concivium), die sich in einem begrenzten Bezirke vereinigt hatte und mit dem Namen "Bur" (concivium, burscapium, villa, Bauerschaft, Dorf, Wigbold) versehen waren, sowie die Genossen selbst, die mit dem Namen "Buren" (Geburen, cives, daher Burgericht, judicium civile) bezeichnet wurden, ein Burgericht . [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Philippi, F.: Zur Geschichte der Osnabrücker Stadtverfassung in Hansische Geschichtsblätter Jrg. 1889