Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/004

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Ersterer ist entweder noch vor dem Vater gestorben, oder er ist mit dem folgenden Comthur identisch.
2. Rutger von Drachenfels (D).
3. Zobbo von Drachenfels Teutsch Ordens Comthur zu Ramersdorf, gemäss Urkunde v. J. 1304 bei Hennes Cod. Dipl.II. p. 320. Ist er mit Gobelin identisch, so folgt nicht dass er der Erstgeborne gewesen. Der Vater nannte ihn dann seiner Würde wegen zuerst.
4. Hadewich von Drachenfels war mit einem Herrn von Gymnich (vielleicht mit dem Ritter Emund) verheirathet. Als ihre Söhne darf man Heinrich und Wilhelm von Gymnich betrachten. Wahrscheinlich von ersterem stammen die Gebrüder Emund und Rabode von Gymnich. Diese bescheinigen im J. 1362 für sich, ihre Brüder und Schwestern,dass die Forderungen, die ihr Vater von wegen des Heirathspfennings seiner Mutter (dy van Drachenuelz geboyren was) noch zu machen hatte, ihnen vom Burggrafen Heinrich berichtiget worden.
5. Lysa von Drachenfels verh. mit Ritter Heinrich von Bachem.

D.

      Rutger Burggraf zu Drachenfels Ritter. Derselbe gelobte im J. 1327 nie einen Feind der Cölnischen Kirche in sein Schloss aufnehmen, dasselbe nicht veräussern und es stets dem Erzbischofe und dessen Dienern öffnen zu wollen. Er ist im J. 1330 gestorben; aus seiner Ehe mit Metza stammen etwa drei Kinder:

1. Heinrich von Drachenfels(E).
2. Rutger von Drachenfels. In einem Vergleiche, den er im J. 1345 mit seinem Bruder schloss, erhielt er zu seinem Antheil den von der Abtissin zu Dietkirchen lehenrührigen Zehenden zu Bonn und Dietkirchen, ein von der Propstei zu Meschede lehenrühriges Gut bei Limperich [1], und ein

  1. Wilhelm von Arnsberg Propst zu Meschede belehnte im J. 1343 den Burggrafen Heinrich mit einem Hofe bei Lymperg,gelegen in dem Lande von Lewenberg, so wie sein Vater damit belehnt gewesen. Heinrich von Brullinchus Canonich und Kellner zu Meschede bescheinigt demselben Burggrafen im J. 1351 den Empfang von drittehalb Ohm Wein, so derselbe vermöge eines alten Rechtes an den Propst zu Meschede zu liefern verpflichtet.