Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/008
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Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939) | |
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wenig beachteten, neben Tauf-, Trau- und Beerdigungsregistern in vielen KB vorhandenen sonstigen Verzeichnisse von Konfirmanden oder Firmlingen, von Abendmahlsgästen (Kommunikanten) und (vor 1800), von Bußfälligen oder Pönitenten. Besonders die Konfirmandenlisten erweisen sich oft als wertvoll: sie beginnen gerade in Hessen oft schon sehr früh, manchmal vor 1600 (in Groß-Gerau 1575, Groß-Bieberau 1576, Bessungen 1579, Arheilgen 1584, Bobenhausen 1589) oder doch gleich mit Beginn der sonstigen Kirchenbucheinträge und ergeben dann eine Reihe von Geburtenjahrgängen noch vor Beginn der Taufregister; sie lassen bei fehlenden Beerdigungsregistern erkennen, welche von den vielen Täuflingen die gefährdeten ersten Kinderjahre überlebt haben, und helfen das mühsame Durchsuchen umfangreicher Taufregister abkürzen; besonders aber liefern sie bei Kindern von Neubürgern durch Nennung des Geburtsorts oft den einzigen Nachweis, woher die Eltern zugezogen sind. Kommunikantenlisten geben oft einen erwünschten Querschnitt durch die ganze erwachsene Bevölkerung einer Gemeinde; Pönitentenlisten enthalten bisweilen eine im Trauregister fehlende Trauung. - Ferner finden sich bei manchen Pfarreien ältere oder neuere Familienregister, die zwar nicht zu den Kirchenbüchern im eigentlichen Sinn gehören, aber sich auf sie aufbauen und eine große Erleichterung für jede Sippenforschung bedeuten, sowie - bisweilen in den älteren KB selbst - Verzeichnisse aller Gemeindeglieder eines bestimmten Jahrs, die ebenfalls wertvolle Aufschlüsse geben können.
Im Hinblick auf die Nützlichkeit auch dieser Verzeichnisse sind sie mitaufgenommen, wo immer ihr Vorhandensein vor 1876 festgestellt ist. Bei jeder Gemeinde mit besondrer Kirchenbuchführung sind also angegeben mit den Jahreszahlen des Beginns Tf = Taufen, Tr = Trauungen, St = Sterbefälle, ferner, soweit vorhanden und bekannt: Kf = Konfirmanden (im kath. KB Fl = Firmlinge), Km = Kommunikanten, Pn = Pönitenten, FR = Familienregister, Vz = Verzeichnisse der Gemeindeglieder.[1] Dagegen mußten Hinweise auf die mancherlei
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