Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/001

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Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)
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Einleitung

I. Zweck und Anlage

Das vorliegende Büchlein will den praktischen Bedürfnissen der Sippenforscher sowie der Standesbeamten und Geistlichen dienen, an die durch eigne Forschung oder durch Ratsuchende immer wieder die Fragen herantreten, wo sich die Unterlagen für Ermittlung und amtliche Beurkundung der für Abstammungsnachweise erforderlichen Angaben und für weitergehende Sippenforschung finden und wie weit sie reichen. Schon die Standesämter, die ja bekanntlich seit 1876 bestehen und die maßgebenden Einträge enthalten, sind für manche kleineren Orte und für alle Weiler und Einzelwohnungen (Höfe, Forsthäuser, Mühlen) anderswo zu suchen. Noch öfter gilt das für die Zivilstandsregister, die — was nicht so allgemein bekannt ist — in dem ganzen linksrheinischen Gebiet (für Hessen also in Rheinhessen) seit 1798 bis 1875 geführt wurden und statt der Kirchenbücher die eigentlichen amtlichen Einträge enthalten: sie finden sich für rund ein Drittel aller rheinhessischen Gemeinden, meist bis gegen 1822, nicht am Ort selbst, sondern in Nachbarorten. Erst recht sind die Kirchenbücher nicht immer ohne weiteres zu ermitteln: sie sind in der Regel in der zuständigen Pfarrei, die dem Suchenden nicht immer bekannt ist, zumal sie oft früher eine andre war als jetzt, und verschieden ist für Evangelische — die besonders früher noch als Lutheraner oder Reformierte zu unterscheiden sind — und für Katholiken; bisweilen sind sie aber auch anderswo. So werden häufig mehrere Anfragen nötig, bis die richtige Stelle gefunden ist — und dann erweist sich gar manchmal die Anfrage als vergeblich, weil die Kirchenbücher aus der fraglichen Zeit nicht erhalten sind. Wer dann aber durch archivalische Forschung weiterkommen oder Gefundenes ergänzen will,