Assekurant
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
- Auch Erbfreie genannt. z.B. "Erbverschreib. Gumb. d. 4.12.1764"
Quelle: Amt Heydekrug PT 9 (1792)
- "Assecuranten"" genannt im Amt Heydekrug PT 6 (1766-72)
- Ein Assekurant übernimmt durch Krieg oder Pest "wüst" gewordenens Bauernerbe zur Neubesiedelung und erhält eine "Assekuration", dass Zins und Kontributionsreste niedergeschlagen seien.
- Er ist persönlich frei, in der Regel auch von allen bäuerlichen Diensten und leistet nach Ablauf der gewährten Freijahre einen höheren Domänenzins.
- Das Assekuratengrundstück, das manchmal auch auf Übermaßland entstand, konnte frei vererbt und mit Schulden belastet, aber nur mit Genehmigung der Kammer verkauft werden.
Quelle: v. Staßewski, Kurt und Stein, Robert, Was waren unsere Vorfahren, Sonderschrift 18 des VFFOW Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen