Burgericht

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Burgericht, "Burbanck" (Gerichtsbank), Burmal, Bur- bzw. Bauersprache bei einen "Burboem" unter freiem Himmel,


Bedeutung
  1. Schiedsmannfunktion eines "Burrichters" oder "Burmeisters"


Verfahren
  1. Rinteln: Jährliche Versammlung (Bur- bzw. Bauersprache) mit öffentlicher Verlesung der Ratssatzungen Mitte 15. Jhdt.


Gerichtsstätte
  1. Meppen:Im Bereich des Haupthofes, beim Kirchhof ein Pfahl, mit einem Bilde auf der Stätte des Burgerichts. Nach Auflösung des Hofes vor dem Rathaus eine steinerne Gerichtslaube (1605), davor der Narrenkasten.


Zuständigkeiten
  1. Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
  2. Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  3. Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
  4. Einquartierungsbeschwerden [1]


Beschwerdeinstanz
  1. lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle