Burgericht

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Burgericht, "Burbanck", Burmal, Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" außerhalb der Stadtmauern


Bedeutung
  1. Schiedsmannfunktion


Zuständigkeiten
  1. Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
  2. Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  3. Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
  4. Einquartierungsbeschwerden [1]
Beschwerdeinstanz
  1. lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle