Burgericht
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Burgericht, "Burbanck", Burmal, Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" außerhalb der Stadtmauern
- Bedeutung
- Schiedsmannfunktion
- Zuständigkeiten
- Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
- Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
- Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
- Einquartierungsbeschwerden [1]
- Beschwerdeinstanz
- lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle