Assekurant

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  • Ein Assekurant übernimmt durch Krieg oder Pest "wüst" gewordenens Bauernerbe zur Neubesiedelung und erhält eine "Assekuration", dass Zins und Kontributionsreste niedergeschlagen seien.
  • Er ist persönlich frei, in der Regel auch von allen bäuerlichen Diensten und leistet nach Ablauf der gewährten Freijahre einen höheren Domänenzins.
  • Das Assekuratengrundstück, das manchmal auch auf Übermaßland entstand, konnte frei vererbt und mit Schulden belastet, aber nur mit Genehmigung der Kammer verkauft werden.

Quelle: v. Staßewski, Kurt und Stein, Robert, Was waren unsere Vorfahren, Sonderschrift 18 des VFFOW Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen